Die Neuerungen im Gesetz 2026 - auf Basis der EU-Richtlinie
Auf wenn es in Deutschland noch keine über 2017 hinausgehende Gesetzes-Aktualisierung gibt, so sagt die EU-Rechtsgrundlage zusätzlich aus:
- Vergütung ist nicht nur der Grundlohn- bzw. das Grundgehalt, sondern alle weiteren Bestandteile auf dem Lohn-/Gehaltszettel
- Der Schwellenwert der Belegschaftsgröße ist von 200 auf 100 gesenkt worden
- Die Stellenbewertung muss mind. 4 Dimensionen abdecken (Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen)
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Ob Sie bereits ein Fundament für ein Vergütungssystem haben, was noch auszubauen ist, oder vollkommen neu beginnen; mit Ihnen gemeinsam setze ich auf - und zwar immer nach dem Prinzip: So viel wie nötig, so wenig wie erforderlich
- Das System von Stellenbeschreibungen, ohne die es keine Stellenbewertung geben kann
- Das System der Stellenbewertung
- Die Digitalisierung, abhängig von Ihrer Softwarelandschaft
- Das interne Berichtswesen und dasjenige an die Behörden
Ab 2027 besteht Berichtspflicht für 2026. Und wenn Sie einen Betriebsrat haben, wird dieser sicher nicht bis nächstes Jahr warten, um bei Ihnen die Erfüllung des Entgelttransparenzgesetzes nachzuprüfen. Lassen Sie uns gemeinsam definieren, welche Baustellen bei Ihnen noch zu bedienen sind.
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