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EntgTranspG - Röhrs Unternehmensberatung 74889 Sinsheim

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Was das Entgelttransparenzgesetzt seit 2017 fordert
Verkürzt gesagt geht es - aktuell für Belegeschaftsgrößen von mehr als 200 - um die diskriminierungsfreie Vergütung für dieselbe oder eine vergleichbare Tätigkeit. Diskriminierungsfrei bezieht sich auf die Geschlechter. Eine 5%-ige Abweichungstoleranz bei der Vergütung ist zulässig. Fällt sie höher aus, dann muss es einen objektiven Grund für den Vergütungsunterschied geben; ohne diesen Grund sind Schadensersatz und Nachzahlung die Folge, wie der Fall bei Daimler Truck zeigt.

Es gibt nur einen Lösungs-Weg: ein Stellenbewertungssystem, neudeutsch: job grading, von dem eine für alle Beschäftigten transparente Vergütungssystematik abgeleitet wird. Nur so erfüllen Sie auch die gesetzlichen Erweiterungen, welche dieses Jahr dazukommen.
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